Familienpsychologische Begutachtung im Gerichtskontext
Sachverständigengutachten im Familienrecht
Die Familienpsychologie ist eine Disziplin der Psychologie und dient im Familienrecht zur Beantwortung von Fragestellungen zum Umgangsrecht, zum Sorgerecht und zur Diagnostik einer Kindeswohlgefährdung.
Die familienpsychologische Beurteilung in rechtlichen Fragestellungen kann erforderlich werden, wenn Konflikte zwischen Eltern eskalieren oder Kindeswohlgefährdungen beurteilt werden müssen. Familiäre Systeme unterliegen dynamischen Prozessen, die mitunter weder vorhersehbar noch in Krisenzeiten kurzfristig regulierbar sind.


Das Sachverständigengutachten ist das Ergebnis einer umfangreichen Datenerhebung unter Berücksichtigung mehrerer Datenquellen und der Gewichtung der erhobenen Daten auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei ist der aktuelle Forschungsstand zu berücksichtigen.
Oberste Prinzipien in der Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens sind die Neutralität, die Objektivität und die Unabhängigkeit des Sachverständigen. Weitere Verpflichtungen ergeben sich für den Sachverständigen aus der Zivilprozessordnung.
Handlungsleitend für die Erstellung des Gutachtens ist das Kindeswohl und die Konzentration auf die Bedürfnisse der am Verfahren beteiligten Kinder.